Nürnberger Bündnis Nazistopp
 
     
 
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Einlassvorbehalt bei Saalveranstaltungen

Aus aktuellem Anlass (Neonazi-Auftritt am 23.10.10 beim Stadtteilforum Langwasser): Es ist nützlich, auf Plakaten, Flyern und sonstigen Ankündigungen zu Saalveranstaltungen z.B. folgenden "Einlassvorbehalt" anzubringen. Dies ist mittlerweile vielerorts Standard, offensichtlich aber (noch) nicht in Nürnberg.

"Einlassvorbehalt: Die Veranstalter behalten sich gem. § 6 VersG / Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren."

Zum Thema "Diskussionen mit Neonazis" ein Beitrag des "Störungsmelder": hier klicken!

Neonazis? Nicht in meiner Gaststätte!

Ebenfalls aus aktuellem Anlass (Pommersfelden, extrem rechtes "Lesertreffen" 1. - 3.4.2011) seien an dieser Stelle einige Informationen für GastwirtInnen, VermieterInnen usw. verlinkt:

Ein Beitrag von "Mut gegen rechte Gewalt" vom 25.3.2011 zum Thema: "Neonazis? Nicht in meiner Gaststätte!": (hier klicken!

Die Broschüre "Rechtsextremisten nicht auf den Leim gehen. Ein Ratgeber für die Gastronomie" kann hier heruntergeladen werden. HerausgeberInnen: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR), Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus Hamburg und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Hamburg (DeHoGa).