Nürnberger Bündnis Nazistopp
 
       
 
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Links auf Lokalmeldungen vom 29.4.2008

Artikel aus den Nürnberger Nachrichten vom 29.4.2008 online anklicken

Artikel aus der Nürnberger Zeitung vom 29.4.2008 online anklicken

Auf der Pressekonferenz am 28. April 2008 vorgetragene Argumente unseres Bündnisses

Argumente für ein Verbot der NPD-Demonstration am 1. Mai 2008 in Nürnberg

Die NPD-Demonstration am 1. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht Unrecht: Zunächst einmal ist die NPD eine Partei, deren Ideologie und Programmatik mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar ist. Der Verbotsantrag gegen die NPD im Jahr 2003 ist deshalb gescheitert, weil Agent/innen des Verfassungsschutzes in skandalöser Weise für diese Partei arbeiten und deren Strukturen wohl mit aufbauen. Was nützen uns die geheimdienstlich ermittelten Erkenntnisse über die NPD, wenn daraus keine Konsequenzen gezogen werden?

Zweitens: Der Anmelder der NPD-Kundgebung am 1. Mai 2008 in Nürnberg ist der NPD-Kader Jens Pühse. Und dieser Mann vertreibt offen rassistische und volksverhetzende Musik. Ein Freispruch in dieser Sache wurde kürzlich durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. Bei der erneuten Gerichtsverhandlung ist eine Verurteilung zu erwarten.

Drittens: Die Abschlusskundgebung der NPD findet ausgerechnet am Rathenauplatz statt. Der jüdische Politiker Walter Rathenau wurde 1922 von Faschisten ermordet. Es bleibt uns unverständlich, wie dieser Platz für eine Abschlusskundgebung der NPD genehmigt werden konnte.

Viertens: Unverständlich bleibt, warum der braune Mob ausgerechnet am jüdischen Altenheim und der Synagoge der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg vorbeimarschieren darf.

Wir sind davon überzeugt, dass dies genügend Gründe sind, die faschistische Demonstration in Nürnberg zu verbieten und damit wenigstens symbolisch ein Zeichen gegen Rechtsradikalismus zu setzen!

Wir denken, die Stadt Nürnberg hat ihre Handlungsspielräume hier noch nicht genügend ausgenutzt. Deshalb haben wir in unmittelbarer Nähe des Auftaktortes der NPD eine Kundgebung angemeldet.

Wir fordern dazu auf, entlang der Naziroute präsent zu sein!
Argumente für dieses Vorgehen:


Den Rechtsradikalen kilometerweit entfernt von ihrem Auftaktort „die kalte Schulter" zu zeigen, so der offizielle Aufruf der Nürnberger Stadtspitze, stärkt die Neonazis und bekämpft sie nicht!

Entlang der genehmigten Nazi-Route gibt es Straßen, in denen die NPD bei der letzten Kommunalwahl beachtliche Ergebnisse erzielte. Wir lassen nicht zu, dass diese Klientel der NPD-Demonstration zujubelt. Deshalb ist unsere Präsenz vor Ort entlang der Naziroute gefragt!

Entlang der genehmigten Nazi-Route leben auch viele Migrant/innen, sowie ältere Jüdinnen und Juden. In den letzten 15 Jahren wurden in Deutschland 130 Menschen von Rechtsextremisten ermordet. Wir lassen die potentiellen Opfer rechtsradikaler Gewalt nicht allein mit den 1.500 (!) Neonazis, die bundesweit nach Nürnberg reisen werden.

Nürnberger Bündnis gegen den NPD-Aufmarsch am 1. Mai 2008 www.nazistopp-nuernberg.de

Demonstration zum Nürnberger Rathaus am 12. April 2008 mit 400 Teilnehmer/innen

Am 12. April 2008 fand eine Demonstration der Organisierten Autonomie zum Nürnberger Rathaus statt, deren Durchführung trotz heftiger Diskussion des bewußt provokant formulierten Aufrufs der OrganisatorInnen von der überwiegenden Mehrheit der BündnispartnerInnen gegen den NPD-Aufmarsch am 1. Mai 2008 unterstützt wurde.

Im Zentrum der Kritik stand unter anderem die Weigerung der Stadt Nürnberg, die NPD-Demonstration am 1. Mai 2008 zu verbieten.

Redner waren u.a. Vertreter des Gräfenberger Bürgerforums, der Initiative "Stoppt die Anti-Antifa", des Nürnberger Bündnisses gegen den NPD-Aufmarsch am 1. Mai 2008 sowie Vertreter der Organisierten Autonomie.

Freispruch gegen Anmelder der NPD-Demonstration am 1. Mai aufgehoben (April 2008)

Der Bundesgerichtshof hob einen Freispruch des Landgerichts Dresden gegen den Anmelder der Nürnberger NPD-Demonstration, Jens Pühse, wegen seiner Tätigkeit als Vertreiber von Neonazi-Musik weitgehend auf und verwies das Verfahren zurück ans Landgericht. „Der Bundesgerichtshof sah in fünf von acht Fällen die Straftatbestände der Volksverhetzung oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an“ (vgl. Süddeutsche Zeitung, 4.4.2008).